Leistungen - Brandschutzbedarfsplanung
Brandschutzbedarfspläne werden zur Ermittlung der erforderlichen Ausstattung und der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Feuerwehren durch die örtlichen Brandschutzbehörden aufgestellt. Die Notwendigkeit der Aufstellung eines Brandschutzbedarfplans ergibt sich aus der Sächsischen Feuerwehrverordnung in Verbindung mit dem Gesetz zur Neuordnung des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen.
Unsere Brandschutzingenieure beraten und unterstützen Sie bei der
- Gefährdungsanalyse
- Schutzzielfestlegung
- Soll-Ist-Bewertung
Als unabhängiges Ingenieurbüro erarbeiten wir Ihren Brandschutzbedarfsplan unter Einbeziehung der Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zum Brandschutzbedarfsplan als Grundlage für eine leistungsfähige und optimal ausgerüstete Feuerwehr zur Sicherung Ihrer Aufgaben im abwehrenden Brandschutz.
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