Leistungen - Brandschutzdokumentation
Flucht- und Rettungspläne
Um Personen bei ihren Aufenthalten in baulichen Objekten im Normalbetrieb bzw. in bedrohlichen Situationen die Möglichkeit zur Orientierung zu geben, fordern diverse Vorschriften das Anfertigen von Flucht- und Rettungsplanaushängen. Auf ihnen werden der Aufenthaltsbereich, der Betrachterstandort und Mittel zur Selbsthilfe gemäß der Vorgaben der DIN 4844-3 und der BGV A8 bzw. GUV-V A8 abgebildet.
Verhaltensregeln für den Brandfall und für Unfälle ergänzen diese Pläne.
Flucht- und Rettungsplanaushänge sind ein probates Mittel der Brandschutzunterweisung in Ergänzung einer Brandschutzordnung. Zimmerpläne in Hotelanlagen (i. d. R. ab 60 Betten in Beherbergungsstätten gefordert) stellen einen Sonderfall dar. Sie dienen der schnellen Orientierung eines Übernachtungsgastes und sind deshalb üblicherweise an den Zimmerinnentüren befestigt.
Verschiedene Präsentationen (Rahmen) und die Montage ergänzen unser Leistungsspektrum.
Feuerwehrpläne
Feuerwehrpläne stellen Einsatzdokumente der Feuerwehr dar. Sie sind entsprechend der Vorgaben der DIN 14 095 zu gestalten und umfassen i. d. R. Grafik- und Textteile.
Geben die örtlichen bzw. regionalen Brandschutzdienststellen Merkblätter, Richtlinien o. ä. als Ergänzung zur o. g. DIN heraus, sind diese zu berücksichtigen. Feuerwehrpläne müssen mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werden. Feuerwehrpläne für Objekte der Bundeswehr unterliegen weiteren Sonderbestimmungen.
Brandmelderlaufkarten
Zur Brandfrüherkennung werden Brandmeldeanlagen installiert. Die Anlage legt man entweder für den Hausalarm aus oder schaltet sie zum Zwecke der Alarmierung auf die Feuerwehr oder auch andere, 24 Stunden besetzte Stellen direkt auf. Dazu benötigt der Anlagenbetreiber Brandmelderlaufkarten (auch: Laufkarten, Meldergruppen-Laufkarten) gemäß DIN 14 675, ergänzend geben einzelne Brandschutzdienststellen Merkblätter, Richtlinien o. ä. zur Beachtung heraus.
Brandschutzordnungen
Für gewerblich genutzte Objekte bzw. für diverse Sonderbauten sind Brandschutzordnungen mit ihren drei Bestandteilen anzufertigen und darüber zu unterweisen:
- Teil A: Allgemeine Verhaltenshinweise zum Verhalten im Brandfall: Aushang Format A4
- Teil B: Verhaltenshinweise für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben
- Teil C:Verhaltenshinweise für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben
Die inhaltlichen Schwerpunkte dazu sind in der DIN 14 096 festgeschrieben.
Sonderpläne im Brandschutz
Zusätzlich kennt der Brandschutz weitere Pläne für den Bereich des vorbeugenden und/oder abwehrenden Brandschutzes wie z. Bsp.:
- Löschwasserrückhaltepläne gemäß Löschwasserrückhalterichtlinie (LöRüRL)
- Abwasser-, Hydrantenpläne auf besondere behördliche Anforderung hin
- Brandschutzpläne nach VdS 2030 (eine gemeinsame Darstellung von Feuerwehrplan und Flucht- und Rettungsplan)
- Betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrplan (BAGAP) oder Gefahrenabwehrplan (GAP) nach Vorgaben der Dienststellen für den Katastrophenschutz, insbesondere für Unternehmen, die dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) bzw. der Störfallverordnung (12. BImSchV) unterliegen
- Bestuhlungspläne für Versammlungsstätten im Zusammenhang mit Evakuierungen gemäß Forderungen aus Sonderbaurichtlinien einzelner Bundesländer
- Orientierungspläne nach Kundenvorgaben (in Anlehnung an Flucht- und Rettungspläne)
Weitere Sonderpläne können in Abstimmung mit Behörden und Auftraggeber angefertigt werden.
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