Diese Seite drucken

Prüfung des Brandschutzes

Im Bundesland Sachsen erfolgt die Prüfung des Brandschutzes im Baugenehmigungsverfahren bei Sonderbauten wahlweise durch die Bauaufsichtsämter oder durch Prüfingenieure. Im vereinfachten Verfahren werden die Bauvorlagen ausschließlich durch die hoheitlich tätigen Prüfingenieure geprüft. Auch die Bauüberwachung gehört zum Aufgabengebiet der Prüfingenieure. Dipl.-Ing. Manfred Steglich und Dipl.-Ing. Steffen Schumann sind als Prüfingenieure für Brandschutz anerkannt. In den letzten Jahren haben sie mit Hilfe der prüfenden Mitarbeiter mehrere hundert Bauvorhaben rasch und fachkompetent geprüft. Prüfingenieure für Brandschutz aus Sachsen werden auch in anderen Bundesländern anerkannt, z.B. in Thüringen, Bayern ("Verantwortlicher Sachverständiger") oder Nordrhein-Westfalen ("Staatlich anerkannter Sachverständiger")

Prüfung des Brandschutzes im Eisenbahnwesen


Im Bereich der öffentlichen Eisenbahnen nimmt das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) die Prüfung der Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen wahr. Wenn bei Baumaßnahmen Belange des Brandschutzes betroffen sind, werden vom EBA anerkannte Sachverständige mit der Prüfung des Brandschutzes beauftragt. Dipl.-Ing. Manfred Steglich verfügt seit 2004 über die Anerkennung als "Prüfer für den vorbeugenden Brandschutz im Eisenbahnbau".

Brandschutz Consult Prüfingenieure Steglich & Schumann GbR

Die Prüfung des Brandschutzes übt seit 01.01.2006 das Unternehmen Brandschutz Consult Prüfingenieure Steglich & Schumann GbR aus.


Vorherige Seite: Referenzen - Rauchversuche
Nächste Seite: Aktuelle Neuigkeiten