Heißrauchversuche
Heißrauchversuche
In den letzten Jahren werden zunehmend Rauchversuche zum Test der Wirksamkeit von Rauchabzugs- oder Brandmeldeanlagen gefordert und durchgeführt. Es geht dabei um Testverfahren, in deren Ergebnis Aussagen zu sicherheitsrelevanten Anlagen getroffen werden sollen.
Den Versuchen kommt somit eine hohe Bedeutung zu, sie müssen daher den individuellen Fragestellungen angepasst und die Ansätze reproduzierbar sein.
In der Praxis werden aber dennoch immer wieder Rauchversuche durchgeführt, die sowohl von den Fragestellungen als auch von den Ergebnissen her als zumindest fragwürdig anzusehen sind:
Kaltrauchversuche sind so z.B. nur zur Darstellung von Strömungen sinnvoll - zum Test von natürlich wirkenden Rauchabzugsanlagen (auch: RWA oder Rauch- und Wärmeabzugsanlagen) aber völlig ungeeignet. Hierzu müssen immer Heißrauchversuche durchgeführt werden. Die Wärmefreisetzung beim Versuch muss dabei stets dem gewählten Bemessungsbrand entsprechen.
Als Grundlage für einheitliche Anforderungen an Rauchversuche wurde deshalb durch die „Interessengemeinschaft der Brandschutzingenieure” eine Richtlinie erarbeitet, die als „Technischer Bericht zur Durchführung von Rauchversuchen in bestehenden Gebäuden”vom VFDB im Jahre 2001 veröffentlicht wurde (siehe auch unsere Download-Seite). An der Entwicklung dieser Richtlinie haben Mitarbeiter von BCL mitgewirkt.
BCL hat ein Verfahren für Rauchversuche entwickelt, das vollinhaltlich den Anforderungen aus v. g. Richtlinie entspricht.
Ebenso werden damit die Anforderungen aus der VDI-Richtlinie VDI 6019 Blatt 1 (in der jeweils aktuellen Fassung) "Ingenieurverfahren zur Bemessung der Rauchableitung aus Gebäuden - Brandverläufe, Überprüfung der Wirksamkeit" umgesetzt.
Seit 1995 wurden durch BCL bundesweit in über 100 verschiedenen Objekten Rauchversuche mit unterschiedlichsten Zielstellungen durchgeführt.
Neben dem "klassischen" Anwendungsgebiet von Rauchversuchen - Tests in Atrien, wurden in den letzten Jahren durch BCL verstärkt Rauchversuche in Tunneln und unterirdischen Verkehrsstationen durchgeführt. Für Straßentunnel wird z.B. nach den "Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln" gefordert, dass das Ansprechverhalten der Linearmelder durch Brandversuche nachzuweisen ist.
Ausschreibung von Heißrauchversuchen:
In der Praxis wird oft immer noch "1 Stück Rauchversuch, pauschal", ausgeschrieben. Um Heißrauchversuche qualifiziert ausschreiben zu können, werden von BCL spezielle Ausschreibungstexte entwickelt, die Sie auf unserer Download-Seite finden können.
Vorherige Seite: Leistungen - Brandschutzbedarfsplanung
Nächste Seite: Referenzen - Besonderes
Diese Seite drucken