Im Rahmen der Ausführungsplanung bieten wir Ihnen die Erstellung einer Brandfallsteuertabelle an, die der abschließenden Festlegung und Dokumentation der systemübergreifenden Funktionen der Brandmeldeanlage dient.
Bereits im Brandschutzkonzept wird ein sicherheitstechnisches Steuerungskonzept für den Gefahrenfall Brand (sSK) funktional beschrieben. Um die Anforderungen an die Ansteuerung technischer Anlagen sowie deren Abhängigkeiten zu konkretisieren, wird darauf aufbauend oftmals eine zusammenfassende Darstellung in tabellarischer Form erarbeitet, die als Brandfallsteuertabelle bezeichnet wird. Wir wirken für Ihr Bauvorhaben an der Erstellung der quantitativen Brandfallsteuertabelle mit oder prüfen diese.
Nach Fertigstellung des Bauvorhabens und der Abnahme der sicherheitstechnischen Anlagen, muss die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlagen, insbesondere deren bestimmungsgemäßes Zusammenwirken, geprüft werden. Für diese sogenannte Wirk-Prinzip-Prüfung werden im Rahmen ausgewählter Brandszenarien Brandmelder ausgelöst und anschließend geprüft, ob die technischen Anlagen (Alarmierungsanlagen, Rauchabzugsanlagen, Fluchtwegsteuerungen, etc.) wie geplant aktiviert werden. Wir beraten Sie gern bei der Vorbereitung und Durchführung der Wirk-Prinzip-Prüfungen.
Referenz
Architekt: behet bondzio lin, Erik van Egeraat, Fischer + Werner
Bauherr: Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, MIB AG
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Auftraggeber: Deutsche Bahn AG, vetreten durch den Freistaat Sachsen, endvertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßen- und bau GmbH
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